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NLStBV Dezernat 41 – Planfeststellung
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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Persönliche Einwendung gegen den Bau der Autobahn A20 im (Bauabschnitt 6)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich gegen den weiteren Ausbau der Autobahn A20 (Bauabschnitt 6) Einwand erhebe. Folgende Gründe sind für meine Einwendung ausschlaggebend:
1. Klimaschutzziele
Mir ist von größter Wichtigkeit, dass am Pariser Klimaabkommen festgehalten wird, um den Klimawandel und dessen Folgen abzumildern. Ich bin überzeugt, dass Autobahnbau allgemein und das Bauvorhaben im Besonderen, die Einhaltung der heute verbindlichen Klimaschutzziele verhindert. Dies muss geklärt werden und ich fordere eine Prüfung. Das Verfassungsschutzgericht hat in seinem wegweisenden Urteil (März 2021) mehr und vor allem tatsächlichen Klimaschutz angemahnt. Wenn diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes in irgendeiner Weise Rechnung getragen werden soll, dann doch mit Beendigung einer fehlerhaften Autobahnplanung. Daher möchte ich, dass meinem Recht auf Zukunft, das in diesem Urteil ausdrücklich bestätigt wurde, durch den Stopp der Autobahn A20 Rechnung getragen wird. Bis zur Überprüfung erhebe ich Einwand.
1.1. Treibhausgasneutralität/ CO2-Emmissionen
Das Bundesministerium für Umwelt hat erklärt, dass das „Ziel der deutschen Klimapolitik ist, bis zum Jahr 2030 die Emission von Treibhausgasen um mindestens 55 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis zum Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene setzt sich Deutschland für eine ambitionierte und effektive Umsetzung des Abkommens von Paris ein.“ (https://www.bmu.de/themen/klima-energie/)
Es ist mir nicht verständlich, wie es dann zu einem Weiterausbau dieser Autobahn kommen kann, denn mehr Straßen bedeuten mehr Autoverkehr, was wiederum die Emission von Treibhausgasen in die Höhe treibt. Ich bin über diese Planung tief besorgt.
1.2. Finanzmittel
Die Bundesregierung hat auch das Pariser Übereinkommen, welches am 4. November 2016 in Kraft getreten ist, unterzeichnet. Im Art 2 heißt es unter (1) b, dass „die Finanzmittelflüsse in Einklang gebracht werden mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähigen Entwicklung“. Es erschließt sich mir nicht, wieso denn dann die Finanzmittelflüsse so eindeutig in Richtung Autobahn fließen. Meines Erachtens wird mit dem Autobahnbau der A20 nicht auf diese Vereinbarung geachtet und er ist daher rechtswidrig. Ich bitte dies zu prüfen und erhebe bis dahin Einwand.
1.3. Klimaziele im Verkehrssektor
Nach der Energiewirtschaft und dem Industriesektor findet sich an dritter Stelle der Hauptverursacher von Treibhausgasemissionen der Verkehr. 94 % der Emissionen in diesem Sektor resultieren aus dem motorisierten Straßenverkehr. Diese Emissionen haben im Vergleich zu 1990 nur um 0,1 % abgenommen. Eine neue Autobahn, welche dazu noch zum Ziel hat, den Transitverkehr besser fließen zu lassen, wird nichts dazu beitragen, dass sich dieser Wert verändert. Es ist aber unsere Pflicht, hier aktiv zu sein und nichts zu unterlassen, denn der Temperaturanstieg bleibt bestehen, auch wenn sich die Treibhausgaskonzentration nicht weiter erhöht. Das kann also nur bedeuten, dass wir nur noch Maßnahmen umsetzen dürfen, die nicht nur zu einer Begrenzung, sondern zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen. Und das bedeutet Verzicht auf die Verbrennung fossiler Energieträger. Das am 26.5.2021 ergangene Urteil in Den Haag, welches den Ölkonzern Shell dazu verurteilt, seinen CO2 Ausstoß bis 2030 deutlich zu verringern, ist genau in diesem Geist ergangen. Wir, also auch Sie, die diesen Einwand bearbeiten, müssen die CO2-Emissionen reduzieren und der Nachweis ist nicht erbracht, dass eine Autobahn dazu beitragen kann. Ich erhebe also Einwand, da ein wichtiger Nachweis, nämlich die Reduktion der CO2-Emissionen durch die A20, noch nicht erbracht wurde.
1.4. Klimafreundliche Lebensweisen
Wenn die derzeitige Lebensweise klimaneutral werden soll, dann sind grundlegende Einschränkungen und Umstellungen von alltäglichem Verhalten erforderlich. Wenn das so ist, dann sind doch zwangsläufig die Verantwortlichen dazu angehalten, mit ihren Maßnahmen und Entscheidungen die Umstellung dieser alltäglichen Verhaltensweisen zu fördern und so der auch in die Zukunft gerichteten Schutzpflicht des Staates gerecht werden zu können. Und eine Autobahn zu bauen und bauen zu lassen, erfüllt den erforderlichen Anspruch keinesfalls. Dieses Fördern der Umstellung der Handlungsweisen ist insofern zentral, da das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 24. März 2021 deutlich macht, dass der Staat eben auch die Verhaltensweisen des täglichen Lebens schützt, die unmittelbar oder mittelbar dazu führen, dass CO2-Emissionen freigesetzt werden.
Das Urteil besagt, dass, wenn das einer Temperaturschwelle von 2 Grad (möglichst 1,5 Grad) entsprechende CO2-Budget zur Neige geht, „Verhaltensweisen, die direkt oder indirekt mit CO2-Emissionen verbunden sind, nur noch zugelassen werden [dürfen], soweit sich die entsprechenden Grundrechte in der Abwägung mit dem Klimaschutz durchsetzen können.“ Die Entscheidung für den Bau einer Autobahn und das Bauen dieser Autobahn sind Verhaltensweisen, die nicht mehr zugelassen werden dürfen, da sich die Grundrechte in der Abwägung mit dem Klimaschutz eben nicht mehr durchsetzen können. Selbst gravierende Freiheitseinbußen können künftig zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und gerechtfertigt sein (wie das Bundesverfassungsgericht feststellt).
Das Urteil: „Vor diesem Hintergrund begründen Vorschriften [oder eben Autobahnen], die jetzt CO2-Emissionen zulassen, eine unumkehrbar angelegte rechtliche Gefährdung künftiger Freiheit, weil sich mit jeder CO2-Emissionsmenge, die heute zugelassen wird, das verfassungsrechtlich vorgezeichnete Restbudget irreversibel verkleinert und CO2-relevanter Freiheitsgebrauch stärkeren, verfassungsrechtlich gebotenen Restriktionen ausgesetzt sein wird.“ Ich stütze mich daher auf das besagte BVerGUrteil und halte daher den Autobahnbau nicht für gerechtfertigt und erbitte eine Stellungnahme zu meinen Ausführungen zu diesem Punkt, da ich einen Einwand erhebe.
2. Verschwendung von Steuergeldern
Ich bin dagegen, dass meine Steuergelder gänzlich unwirtschaftlich in den Bau der A20 als Prestige-Projekt der 90er Jahre gesteckt wird und fordere, dass sie stattdessen für zukunftsträchtige und klimaneutrale Verkehrsprojekte verwendet werden. Sehen Sie dies als Einwand gegen diese Baumaßnahme.
Es muss in einem demokratischen Land möglich sein, veraltete Projektvorhaben nach aktuellen finanziellen und wirtschaftlichen Kriterien sowie gemäß der verfassungsmäßigen Neuausrichtung der Bundespolitik nach Klimaschutzkriterien neu zu bewerten und ggf. auch abzubrechen. In anderen Ländern wie z.B. Österreich wurde dies bereits umgesetzt und ich fordere dies auch für den geplanten Bauabschnitt der A20.
3. Unökologische Warenströme und unsozialer Billiglohn
Die A20 soll Wirtschaftszentren in Ost und West miteinander verbinden und so zu weiterem Wirtschaftswachstum beitragen. So die Theorie…
In dem Film „We Feed the World“ des Österreichers Erwin Wagenhofer von 2005 wurde gezeigt, dass sich selbst in Zeiten hoher Ölpreise lange Transportwege rentieren. Weitgereiste Lebensmittel kosten oft immer noch weniger als regionale Produkte, weil die Arbeitskräfte in den verarbeitenden Ländern viel billiger sind. Häufig tun staatliche Subventionen ihr Übriges. Dadurch leidet nicht nur die Umwelt durch die Belastung mit Schadstoffen, die auf langen Transitwegen frei werden. Auch die Arbeitskräfte in den Billiglohnländern gehören zu den Verlierern. Die Fahrer mit ihren Vierzigtonnern arbeiten in Abhängigkeit für eine Wirtschaft, die ohne Lagerkosten auskommen will.
Sie leben „auf der Straße“, getrennt von ihren Familien, und gleichzeitig ist der Job ständig bedroht von noch billiger fahrenden Kollegen aus noch weiter im Osten liegenden, wirtschaftlich ärmeren Ländern.
Hier vor Ort zerstört dieses Verkehrsprojekt Arbeitsplätze im landwirtschaftlichen Bereich, zugunsten von billigen Arbeitsplätzen im Osten. Wem nutzt also die Autobahn? Zuletzt leiden auch die Konsumenten, die ungesünder essen und leben, sich dem aber im „Billigwahn“ freiwillig aussetzen. Daher fordere ich, dass Politiker Verantwortung übernehmen und über Gesetze, Bedarfspläne und sinnvolle Infrastrukturprojekte unser Land zukunftsfähig gestalten und auch global denken, indem sie sich zum Beispiel für eine Vereinheitlichung der Sozialvorschriften in Europa einsetzen und den Ausbau der regionalen Versorgungsstrukturen fördern. Denn diese tragen zusätzlich dazu bei, auch überregional die Ausbeutung von Natur und Arbeit zu vermindern. Die Billigproduktion auf Kosten von Menschen und Natur ist keinesfalls zukunftsweisend.
4. Zukunftsfähige Wirtschaft
Um unser wachstumsbasiertes Wirtschaftssystem in Richtung eines Kreislaufsystems umzubauen, müssen unsere Produkte nachhaltig und regional produziert werden. Wir brauchen eine Ökonomie der kurzen Wege: möglichst lokal produzieren und konsumieren. Die Autobahn ist ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung. Ich fordere auch Sie dazu auf, verantwortungsvoll über dieses Projekt zu entscheiden und erhebe bis zur Überprüfung Einwand gegen dieses Verkehrsprojekt.
5. Lobbyismus
Die Logistikbranche mache rund 250 Milliarden Euro Umsatz in Deutschland, heißt es in einer Resolution des Bundestags zum Güterkraftverkehrsgesetz, Transport und Logistik hätten „enorme Relevanz für die deutsche Volkswirtschaft“. Ich kann lediglich davon ausgehen, dass dieses Verkehrsprojekt maßgeblich von dieser Branche befördert wurde.
So gut wie zeitgleich mit dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2030 hat der Bundesverkehrsminister im Juli 2016 das Innovationsforum Planungsbeschleunigung initiiert. Ein Blick auf die Mitgliederliste des „Innovationsforums“ zeigt, wer neben den Vertretern des Bundesverkehrsministeriums, der Verkehrs- und Wirtschaftsministerien der Länder sowie der Planungsbehörden zu diesem Forum dazugehört: der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Norddeutsche Baugewerbeverband, der Verein „Pro Mobilität“, die Firmengruppe Max Bögl.
5.1. Mangelnde Beteiligung der Umweltministerien
Wieso sind die Umweltministerien der Länder und des Bundes nicht eingebunden? Wer vertritt die Bürgerinteressen? Der BUND verließ aus Protest das Innovationsforum, da seine Interessen für Umwelt und Natur in keinster Weise Gehör fanden.
Das Bundesverkehrsministerium war auch in der Vergangenheit kein Freund des Klima- und Umweltschutzes, im Gegenteil. In der Klimabilanz des letzten Jahres stellte das Umweltbundesamt unmissverständlich fest, dass der Verkehrssektor der Spitzenreiter bei den Treibhausgas-Emissionen ist: Der Verkehr hat 2016 nicht etwa weniger, sondern sogar 5,4 Mio. Tonnen oder 3,4% mehr Treibhausgase ausgestoßen als 2015. Ein wesentlicher Grund dieser klimaschädlichen Entwicklung ist die Zunahme des Straßengüterverkehrs.
Nichtsdestotrotz nahm bereits Ende April 2017 der einflussreiche Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) ein Gutachten einer großen Wirtschaftskanzlei entgegen, das sich ebenfalls mit den Möglichkeiten der beschleunigten Planung von Verkehrsprojekten beschäftigt. Auftraggeber des besagten Gutachtens sind der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband der Mobilitäts- und Verkehrsdienstleister, der Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden, der Bundesverband der Deutschen Industrie, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Verein „Pro Mobilität“.
5.2. Mangelnde Beteiligung der Bevölkerung
Letztendlich soll gewährleistet werden, dass die für die Verkehrsinfrastruktur bereitgestellten Mittel in vollem Umfang abgerufen und schnellstmöglich in die Infrastruktur investiert werden können.
Ich habe die berechtigte Sorge, dass die Interessen von Bürger*innen und der Umwelt in diesem Planfeststellungsverfahren nicht ausreichend vertreten sind, insbesondere nicht gegenüber dem Bundesverkehrsministerium.
Ich sehe eine Gefährdung des demokratischen Prozesses, und ich fordere Sie auf, den Weg transparent zu machen, wie vorgegangen werden kann, damit dieses Projekt auf Bundesebene erneut überprüft wird. Bis diese Transparenz gegeben ist, habe ich Einwände gegen dieses Bauprojekt.
6. Schutz von Wald und Moor
Laut der Waldzustandserhebung 2020 des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft war „der Anteil von Bäumen ohne Kronenverlichtung mit 21% noch nie so gering“. (https://www.bmel.de/DE/themen/wald/wald-in-deutschland/waldzustandserhebung.html)
Gleichzeitig wird in dieser Erhebung erwähnt: „Die Wälder reagieren nicht nur sensibel auf den Klimawandel, sondern spielen zugleich eine wichtige Rolle im Klimaschutz: Die deutschen Wälder leisten hierzu einen wichtigen Beitrag. Sie gehören mit 358 Kubikmetern Holz pro Hektar zu den vorratsreichsten in Europa. In lebenden Bäumen und im Totholz sind derzeit rund 1,26 Milliarden Tonnen Kohlenstoff gebunden“ (Quelle: Kohlenstoffinventur 2017).
Der Erhalt und die Pflege der Wälder und Moore ist wichtig für ihre Funktionen als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, CO2-Speicher, Trinkwasserschutz und Wasserspeicher, um weiteren und stärkeren Überschwemmungen vorzubeugen und um die Austrocknung von Böden aufzuhalten. Ich fordere, dass die Kompensationsmaßnahmen in Hinblick auf Moor- und Waldflächen zu überprüfen sind. Bis dahin erhebe ich Einwand.
7. Grundlegende Überprüfung des Bundesverkehrswegeplans
Die veraltete Verkehrswegeplanung muss kohärent mit den nationalen und europäischen Klimaschutzzielen sowie dem neu verabschiedeten Maßnahmenpaket „Fit for 55″ überarbeitet werden. Gerade im Bereich Verkehr sehen die Brüsseler Experten den meisten Reduzierungsbedarf des Klimakillers CO2. Der neue Vorstoß geht noch weiter: Minus 55 % bis 2030 und minus 100 % bis 2035. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer heutiger Autos von zehn bis 15 Jahren wären dann im entscheidenden Jahr 2050 nur noch Null-Emissionen-Fahrzeuge auf den Straßen unterwegs. Ob für diese dann wirklich neue Autobahnen gebaut werden müssen, stelle ich in Frage.
7.1. Rechtsgutachten
In einem Rechtsgutachten vom Juni 2021, das der NABU in Auftrag gegeben hatte, wird argumentiert, dass „die grundlegend neuen umweltrechtliche Rahmenbedingungen sowie die – jüngst durch das Bundesverfassungsgericht konkretisierten – Verpflichtungen aus dem Klimaschutzgebot des Art. 20a GG – mindestens bis zum Abschluss der aktuell laufenden Bedarfsplanüberprüfung nach dem Fernstraßenausbaugesetz einen „Verzicht“ auf die Einleitung neuer straßenrechtlicher Planfeststellungsverfahren, eine Aussetzung laufender Planfeststellungsverfahren, sowie eine Aussetzung der Realisierung planfestgestellter Bundesfernstraßen jedenfalls für diejenigen Abschnitte, mit deren Bau noch nicht und nur unwesentlich begonnen wurde, gebieten.
7.2. Moratorium für Autobahnbau
Das Fernstraßenausbaugesetz ist dafür mit einem entsprechenden Vorbehalt zu versehen, so dass vorerst für neue und laufende Planfeststellungsverfahren keine Planrechtfertigung gegeben ist. Mit Blick auf bereits planfestgestellte, aber noch nicht oder nur unwesentlich begonnene Straßenbauvorhaben sind im Bundeshaushalt vorgesehene Finanzmittel zunächst zurückzustellen bzw. für Instandhaltungsmaßnahmen umzuwidmen, neue Finanzmittel für den Neu- und
Ausbau sind mindestens vorläufig nicht zu bewilligen.“ (24. Juni 2021, Aktenzeichen: VR/10/2021/cz, Rechtliche Zulässigkeit und Ausgestaltung eines Moratoriums für den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen (Bundesautobahnen und Bundesstraßen), Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm).
Diesem Rechtsgutachten und dem NABU beipflichtend bin ich ebenfalls der Meinung, dass der aktuelle Bedarfsplan nach heutigen Standards nicht ausreichend auf seine Vereinbarkeit mit Klima- oder Flächenschutzzielen überprüft worden ist. Darum fordere auch ich, dies nun nachzuholen, um eine weitere Versiegelung von Flächen, die Zerschneidung wertvoller Naturräume sowie zu hohe Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors zu vermeiden. Durch das sogenannte Autobahnmoratorium, also ein zeitweises Aussetzen weiterer Bauvorhaben, kann Zeit für die notwendigen Anpassungen des Bundesverkehrswege- und Bedarfsplans gewonnen werden, um die bestehenden Umwelt- und Klimaschutzziele einzuhalten.
Fazit
Mit meinen Einwänden gegen den Bau des Trassenabschnitts der A20 geht es mir um Wälder und Felder als ökologische Grundlage unseres Lebens.
Außerdem geht es mir um Erhalt und Wertschätzung des Lebens an sich, auch jenseits des ökologischen oder wirtschaftlichen Nutzens.
Wir sind Teil der Natur und mit ihrer Zerstörung nehmen wir auch selbst Schaden.
Die Einzigartigkeit, Schönheit und Würde der Natur ist für mich ein übergeordneter Wert. Sie darf nicht als Ressource ausgebeutet werden und nicht beschädigt oder zerstört werden, um mehr Profite zu erwirtschaften.
Auch global sehe ich uns als eine Erdenbürger*innen-Gemeinschaft und möchte nicht ärmere Länder und die dort Arbeitenden ausbeuten, indem wir immer weiter dem „Billigwahn“ verfallen.
Aus den vielen genannten Gründen bitte ich darum, dieser Planung nicht zuzustimmen.
Im Falle eines weiteren Ausbaus der Autobahn A20 (Bauabschnitt 6) behalte ich mir eine Schadensersatzklage vor.
Ich behalte mir ebenfalls vor, weitere Einwendungen zu erheben und meine Einwendungen beim Erörterungstermin vertieft darzustellen.
Bitte bestätigen Sie mir den fristgerechten Eingang.
Ich erwarte, dass ich zu allen Verfahrens- und Genehmigungsschritten eine Mitteilung erhalte.
Mit freundlichen Grüßen
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