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verkehr-planfeststellung@rpks.hessen.de
An das
Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Persönliche Einwendung gegen den Neubau der Bergshäuser Brücke im Zuge des Ausbaus der A44 zwischen dem AK Kassel West und dem AD Kassel Süd
Geschäftszeichen: RPKS – 22-66 j 0300/2-2018
Ich bin persönlich betroffen von dem Neubau der Bergshäuser Brücke und dem Ausbau der A44 und bringe deshalb einen Einwand gegen die offengelegte Planfeststellung vor. Der Abriss einer bestehenden Autobahnbrücke und deren (um 500 m verschobenen) Neubau kann nicht wirtschaftlich sein. Die Brücke wird 435 m längert, 20 m höher und der gesamte Abschnitt auf 5 km von vier auf sechs Spuren verbreitert.
Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Mai 2021 festgestellt, dass die Bundesregierung zu wenig für den Klimaschutz macht. Gerade im Verkehr steigen die Co2 Emmissionen immer weiter an. Autobahnen erzeugen immer mehr Verkehr, statt weniger. Auch die Rodung und Versiegelung von über 30 ha Wald- und Ackerflächen steht im krassen Widerspruch zu den Klimazielen von Paris, denen sich die Bundesregierung verpflichtet hat.
Im Falle eines Brückenneubaus und eines Trassenausbaus behalte ich mir eine Schadensersatzklage vor. Ich behalte mir ebenfalls vor, weitere Einwendungen zu erheben und meine Einwendungen beim Erörterungstermin vertieft darzustellen. Bitte bestätigen Sie mir den fristgerechten Eingang.
Ich erwarte, dass ich zu allen Verfahrens- und Genehmigungsschritten eine Mitteilung erhalte.
Mit freundlichen Grüßen