Antworten zum Offener Brief an die Bundestagskandidat:innen der Wahlkreise Kassel (168) und Werra Meissner (169) zum Weiterbau der A44

Insgesamt erhielten wir sechs Antworten auf unsere Anfrage (Brief an die Kandidat:innen unten am Text) zu einer Stellungnahme zum Weiterbau der A44. Die Positionen des bürgelichen Lagers waren zu erwarten und wiederholten die altbekannten (und oft wiederlegten) Argumente, die A44 sei „die Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg, Wachstum und Wohlstand“ (Nölke, FDP), sowie die Illusion, dass die A44 zu „Einsparung von Emmissionen“ führen würde (Aufenager, CDU).

Timon Gremmels (SPD) versucht sich an der Quadratur des Kreises, will das Trinkwasser, die Radwege und das LKW-Durchfahrtsverbot für Kaufungen retten wie auch die Vorgaben des Pariser Abkommens einhalten. Auf den „Lückenschluss“ will er jedoch auch nicht verzichten.

Lediglich Awet Tesfaiesus (Die Grünen) will den motorisierten Individualverkehr und die Mittel für den Strassenbau erheblich einschränken. Sie plädiert für eine Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene und wirbt für eine Verkehrswende.

Sabine Leidig (Die Linke) ist schon seit langem im Widerstand gegen den Bundesverkehrswegeplan aktiv und befürwortet einen generellen Stopp aller Autobahnprojekte. In Hessen vor allem bezogen auf die A44 (Stiftswald) und die A49 (Danneröder Wald).

Hier die Antworten im Einzelnen:

Michael Aufenager (CDU), Wahllkreis 168 (Kassel)

„Der Bundesverkehrswegeplan 2030 muss im Hinblick auf geänderte Gegebenheiten fortwährend neu bewertet und ggf. auch aktualisiert werden. Neben vielen anderen Kriterien, gehören dazu selbstverständlich dazu auch umwelt- und naturschutzrelevante Auswirkungen, wie die von Ihnen beschriebenen CO2-Emissionen.

Im Gegensatz zu Ihnen erachte ich den A44-Lückenschluss zwischen Kassel und Eisenach nicht für überflüssig. Dies gilt für mich auch gerade deshalb, weil er langfristig auch zu einer Einsparung von Emissionen führen wird, wenn man sich vergegenwärtigt, dass die gegenwärtige Strecke über die A7 von Kassel zum Kirchheimer Dreieck und von dort über die A4 nach Eisenach deutlich länger ausfällt, als eine fertig gestellte A44.

Wenn man mir den Nachweis erbringt, dass es für den anvisierten A44-Streckenabschnitt zwischen dem Lossetaldreieck und der Anschlussstelle Helsa-Ost zu einer Alternativplanung kommen könnte, die zu keiner signifikanten Erhöhung des Zeitraums bis zur Fertigstellung der Gesamtmaßnahme führt, stehe ich der Prüfung einer solchen Alternativplanung positiv gegenüber. Keinesfalls darf allerdings der Fall eintreten, dass wir nach Fertigstellung aller anderen Bauabschnitte der A44 noch Jahre oder gar Jahrzehnte auf die Fertigstellung des letzten Verbindungsstücks zur A7 warten müssen.

Dies würde zu einer extremen Belastung der Menschen in Kaufungen, Helsa, Niestetal, Söhrewald und Lohfelden führen, da die B7 und eine Reihe weiterer Straßen in diesen Gemeinden durch die verstärkte Nutzung als Ausweichstrecken von regionalen und überregionalen Verkehrsteilnehmern genutzt werden würden. Wir stehen als Politiker auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Wort, das Versprechen der Fertigstellung der für Nordhessen zentralen Verkehrsinfrastrukturprojekte A44 und A49 endlich einzuhalten.“


Timon Gremmels (SPD), Wahlkreis 168 (Kassel)

„Selbstverständlich müssen bei der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 die Beschlüsse des Pariser-Klimagipfels berücksichtigt werden. Konkret müssen bei der Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans die gesetzlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes des Bundes zwingend befolgt werden.

Hinsichtlich des Lückenschlusses zwischen Helsa und Kassel-Ost sind zunächst die eingereichten zahlreichen Einwendungen des laufenden Planfeststellungsverfahren auszuwerten. Bei dieser Bewertung müssen Lärm- und Trinkwasserschutz besonders berücksichtigt werden. Der Trinkwasserbrunnen Kohlenstrasse darf – auch in der Bauphase – nicht gefährdet werden. Darüber hinaus muss der Eingriff in Natur und Umwelt möglichst gering ausfallen. Bestehende und künftige Wegeverbindungen (Bus, Rad Fußgänger) zwischen den Anrainerkommunen dürfen nicht zerschnitten werden.

Bezüglich Ihrer Frage eines LKW-Durchfahrtsverbots hatte ich in meiner Zeit als Landtagsabgeordneter bereits bei der Hessischen Landesregierung nachgefragt. Sie antwortete mir auf meine kleine Anfrage (Drs. 19/3697) wie folgt:

Durchfahrtverbote für einzelne Verkehrsarten können auf der Grundlage des Straßenverkehrsrechts, konkret der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), angeordnet werden. Erforderlich ist, dass die entsprechenden Voraussetzungen nach § 45 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 9 S. 2 StVO vorliegen. Insbesondere ist in der Entscheidungsfindung im Rahmen des Ermessens zu berücksichtigen, wie sich die infolge des Lkw-Durchfahrtverbots entstehenden Ausweichverkehre bzw. Umleitungsverkehre auf die bestehende Lärmsituation der Anrainerkommunen auswirken. Bei dieser Ermessensentscheidung sind auch die Interessen von Handel und Gewerbe einzubeziehen. Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverbote – wie etwa Lkw-Durchfahrtverbote – werden auf dieser Grundlage durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angeordnet. […] Sofern die Verkehrsbeschränkung bzw. das Verkehrsverbot sich auf einen angrenzenden Verwaltungsbezirk auswirkt, ist die obere Straßenverkehrsbehörde bzw. die höhere Verwaltungsbehörde zuständig. Dies wäre das Regierungspräsidium Kassel.“

Ich unterstütze die Forderung der Gemeinde Kaufungen nach einem Durchfahrtverbot für LKW. Gerne werde ich nach Rücksprache mit der Gemeinde Kaufungen beim Regierungspräsidenten anfragen, ob er gedenkt, ein solches LKW-Durchfahrtsverbot zwischen der A7 und der A44 (Tunnel Helsa) zu verhängen.“

Matthias Nölke (FDP), Wahlkreis 168 (Kassel)

„Wenngleich dies vermutlich nicht auf Ihre Zustimmung stößt, würde ich hinsichtlich Ihrer Frage zur A44 keine Änderung des Bedarfsplans 2030 oder des Bundesverkehrswegeplans 2030 anstreben. 

Die Gründe für diese Haltung möchte ich Ihnen gerne erläutern, dabei jedoch vorwegschicken, dass ich persönlich kein Freund des gegenwärtig geplanten A44-Verlaufs bin. Hätte ich die Wahl, so würde ich die ehemalige Planung der A44 bevorzugen, also eine direkte und ortsferne Verbindung. Diese Ausgestaltung wurde jedoch Anfang der 90er Jahre von der rot-grünen Koalition unter Hans Eichel verworfen und in die heutige Planung verändert. Dies führte im Ergebnis außerdem zu einer erheblichen Verzögerung des gesamten Projekts und deutlich höheren Kosten bis heute. Ohne diesen Eingriff in die Planung wäre nach Einschätzung von Experten die A44 heute möglicherweise bereits fertiggestellt und entsprechend auch günstiger ausgefallen.

Dennoch halte ich die A44 für wichtig, und sie sollte – wenngleich viel zu spät – nun endlich ohne weitere Verzögerungen fertiggestellt werden. Denn sie ist gerade für die Menschen in Osthessen wichtig, deren Verkehrswege sie spürbar verkürzen und ein wesentlichen Infrastrukturbeitrag leisten wird. Auch wird die A44 helfen, den bisherigen LKW-Ausweichverkehr, z. B. über Bundesstraßen und über die Dörfer, zu reduzieren.

Eine moderne und gute Infrastruktur ist für unsere gesamte Region wichtig. Sie ist die Voraussetzung für wirtschaftlichen Erfolg, Wachstum und Wohlstand. Denn Individual- und Güterverkehr werden auch in Zukunft leistungsfähige und moderne Straßennetze benötigen, ungeachtet der Frage, durch welche Antriebsverfahren oder mit welchen Brennstoffen sie sich bewegen.

Wie ich bereits ausführte, halte auch ich den aktuell geplanten Verlauf der A44 nicht für optimal, und mir sind auch weitere Kritikpunkte bewusst. Sie deshalb ganz zu verwerfen, hielte ich aber aus den geschilderten Gründen für falsch – und neuerliche Planungsänderungen sind nach meiner Überzeugung weder zeitlich noch finanziell zu vertreten. Daher trete ich für die möglichst rasche Fertigstellung der A44 in der aktuell geplanten Form ein.“

Awet Tesfaiesus, (Die Grünen), Wahlkreis 169 (Werra-Meissner)

„Der aktuell Bundesverkehrswegeplan setzt in meiner Wahrnehmung zu stark auf den motorisierten Individualverkehr. Angesichts der Klimakrise, zu hohem Flächenverbrauch und der Bedrohung unserer natürlichen Ressourcen ist es nicht mehr vertretbar, dass über die Hälfte der Investitionsmittel in die Straße fließen sollen. Ich möchte eine Verschiebung zugunsten des schienengebundenen Verkehrs erreichen und die Verkehrswende einleiten.
Die aktuelle Planung der A44 von Helsa bis Kassel-Ost birgt nach meiner Ansicht mehrere Gefahren.

So kann der Weiterbetrieb des Trinkwasserbrunnens Kohlenstraße aktuell nicht garantiert werden. Aus meiner Sicht muss die Wasserversorgung der Gemeinde Kaufungen jedoch sichergestellt sein. Auch ist nach meiner Ansicht der Tier- und Artenschutz gerade für den Europäischen Bieber nicht ausreichend berücksichtigt. Hinzu kommt eine zusätzliche Belastung der Kaltluftschneise Lossetal. Daher werbe ich für einen Politikwechsel und um Ihre Stimmen zur Bundestagswahl.“

Sabine Leidig (Die Linke), Wahlkreis 169 (Werra Meissner)

„Wir fordern das Aus für neue Autobahnen und wollen den Bundesverkehrswegeplan ersetzen durch einen Verkehrswendeplan. Gegen die A44 durchs Lossetal ist Die LINKE ebenso aktiv wie gegen die A49. Weil die parlamentarischen Verhältnisse so “ betoniert“ sind, unterstützen wir auch Aktionen unter dem Motto “ Bus & Bahn statt Autobahn“ und „Wald statt Asphalt“.  Es ist längst Zeit damit aufzuhören, für noch mehr zerstörerischen Auto- und Lkw-Verkehr den Weg zu bereiten.“

Joris Bach (FDP), Wahlkreis 169 (Werra-Meissner)

„Ich vermute es folgt eine erwartbare Antwort. Nein ich würde den Verkehrswegeplan 2030 mit Blick auf die A44 nicht ändern wollen. Als Bundestagskandidat des Wahlkreises 169 und Einwohner des Werra-Meißner-Kreises, komme ich zu einer anderen Auffassung der Notwendigkeit der A44. Wir brauchen Sie und mit Blick auf die vergangenen Geschehnisse in Neu-Eichenberg auch Logistikunternehmen. Ich stehe voll hinter dem Bau der A44.“

Hier der Brief an die Bundestagskandidat:innen der Wahlkreise 168 und 169

Einen guten Tag!

In der neuen Legislatur muss der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen überarbeitet werden. Der bisherige Plan erhöht die CO2-Emissionen und ist mit den nationalen und internationalen Klimazielen unvereinbar. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 24.3.2021 sind alle staatlichen Instanzen auf allen Ebenen an diese Ziele gebunden. Nach § 13 Klimaschutzgesetz müssen klimaschonende Alternativen auch in laufenden Planungen vorgezogen werden.

Der BUNDhat viele klima- und naturschonende Vorschläge gemacht, die nicht beachtet wurden. Deshalb möchten wir sie vor der Wahl fragen, ob und wie Sie den Bedarfsplan 2030 oder den Bundesverkehrswegeplan 2030 verändern werden.

Wie bekannt, halten wir die Planung der A44 für überflüssig, gegen einen Klimawandel gerichtet und damit so rechtlich wahrscheinlich nicht zulässig. Das Mindeste wäre also, den noch nicht planfestgestellten Abschnitt bei Kaufungen zu stoppen und wie alle noch nicht planfestgestellten Autobahnprojekte einer neuerlichen Prüfung auf die Einhaltung der Klimaziele, der Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Gleichzeitig bräuchte es ihre Unterstützung für die Aufrechterhaltung des LKW-Durchfahrtsverbotes zwischen A4 und A7.

Als Blaupause dient Österreichs Entscheidung die Waldviertel-Autobahn nicht als „Lückenschluss“ weiter zu bauen und die immensen freiwerden Mittel in die regionale Infrastruktur zu stecken.

Auch möchten wir auf das Gutachten vom NABU verweisen, in dem ein Autobahn-Moratorium rechtlich möglich erscheint.

Falls Sie in den Bundestag gewählt werden, würden wir uns freuen, wenn Sie den Sachverstand des BUND vor Ihren Entscheidungen für eine Meinungsbildung nutzen würden. Wir sind selbstverständlich bereit unterstützend mitzuwirken.

Wir bitten um Antwort bis zum 23.September und würden dann die (Nicht-)Antworten auf unseren Seiten veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen,

BUND OV Kaufungen

BI Keine A 44 – Verkehrswende Jetzt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert